Wie viele sonderfahrten sind pflicht Pflichtstunden sind folgende sogenannte Sonderfahrten: Fünf Fahrstunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße. Vier Fahrstunden à 45 Minuten. 1 Sonderfahrten in der Fahrschule: Diese Stunden sind Pflicht Wie viele Sonderfahrten müssen Führerscheinbewerber absolvieren? 2 Bei einem Führerschein der Klasse B sind 12 Sonderfahrten Pflicht: 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten. Wie viele. 3 Wie viele Pflichtfahrstunden muss ich machen? ; 5 Fahrstunden Überland,; 4 Fahrstunden Autobahn,; 3 Fahrstunden bei Dunkelheit. ; 5 Überlandfahrten; 4. 4 Pflichtstunden sind folgende sogenannte Sonderfahrten: Fünf Fahrstunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße. Vier Fahrstunden à 45 Minuten auf der Autobahn. Drei Fahrstunden à 45 Minuten bei Dämmerung bzw. Dunkelheit. Mit der Ausbildung zur Führerscheinklasse B sind folgende Fahrzeugklassen mit abgedeckt: AM, L. 5 Bei einem Führerschein der Klasse B sind 12 Sonderfahrten Pflicht: 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten. Wie viele Pflichtstunden bei den übrigen Fahrerlaubnisklassen vorgeschrieben sind, verrät Ihnen diese Tabelle. 6 Ist man im Vorbesitz Klasse D1, muss man mit 35 Pflichtfahrstunden rechnen. Wer bereits die Führerscheinklasse B in der Tasche hat und über eine Fahrpraxis von bis zu zwei Jahren verfügt, muss insgesamt 89 Pflichtstunden absolvieren. 7 Wie viele Sonderfahrten müssen Führerscheinbewerber absolvieren? Für alle Führerscheinklassen sind insgesamt drei Sonderfahrten vorgeschrieben: Nacht-, Überland- und Autobahnfahrt. 8 Wie viele Sonderfahrten müssen Sie absolvieren? In aller Regel werden die Sonderfahrten als Fahrstunden am Stück abgehalten. Sie müssen also jede Sonderfahrt nur einmal durchlaufen. Unserer Übersicht können Sie entnehmen, wie viele Minuten für die jeweiligen Sonderfahrten für den Führerschein der Klassen A, A1, A2 und B vorgesehen sind. 9 Sie müssen also jede Sonderfahrt nur einmal durchlaufen. Unserer Übersicht können Sie entnehmen, wie viele Minuten für die jeweiligen Sonderfahrten für den Führerschein der Klassen A, A1, A2 und B vorgesehen sind: Überlandfahrt: Minuten (entspricht 5 Fahrstunden). theoriestunden klasse a wenn b vorhanden 10